Ihre Kanzlei Dr. Puplick&Partner mbB Rechtsanwälte und Notare
Unsere Kanzlei ist seit 1991 für Sie da und wurde durch Herrn Dr. Alexander Puplick gegründet.
Mit unserem Team von sechs Berufsträger und qualifizierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten leisten wir für Sie juristische Dienstleistungen mit einem hohen Qualitätsanspruch.
Wir verstehen uns als Kanzlei für den Mittelstand. Wir beraten zahlreiche mittelständische Unternehmen und deren Inhaber und Familien, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Führungskräfte und leitende Angestellte im In- und Ausland in allen relevanten Rechtsgebieten.
In unserer Kanzlei finden Sie immer einen kompetenten und persönlichen Ansprechpartner, der sich voll und ganz Ihrem Anliegen widmet. Komplexe juristische Probleme lösen wir in Projektteams.
Mit unserer hochqualifizierten Dienstleistung und unserer langjährigen Erfahrung arbeiten wir ganzheitlich und helfen Ihnen, kaufmännisch und unternehmerisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen, damit Sie Ihre Ziele verwirklichen können.
Wir freuen uns auf Sie!
PHILOSOPHIE
Sie können sich auf uns verlassen. Wir setzen uns für Sie ein. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen auf unseren Fachgebieten. Bei anderen Rechtsproblemen kooperieren wir oder wir empfehlen Ihnen einen anderen Spezialisten.
mehr lesenSPEZIALISIERUNG
Wir verstehen die Spezialisierung einer anwaltlichen Dienstleistung mehrdimensional. Unsere qualifizierten Fachanwälte beherrschen ihr juristisches Fachgebiet. Spezialisierung erfordert Erfahrung - Erfahrung schafft Spezialisierung voraus.
mehr lesenSERVICE
Es gehört zu unseren Zielsetzungen, unsere hochqualifizierte juristische Dienstleistung schnell, sicher und für Sie verfügbar anzubieten. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir unseren Mandanten unsere Leistung auch per Internet mit dem gebotenen Verschwiegenheitsniveau anbieten.
mehr lesenRechtsgebiete
Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen fundierte Unterstützung auf diversen Rechtsgebieten.
Diese Grundlagen in Verbindung mit unserer langjährigen erfahrenen und beratenden Tätigkeit auf unseren Kompetenzfeldern des Wirtschafts-, Immobilien- und Arbeitsrechts sichern den Erfolg für Ihr Unternehmen.
Notare, Fachanwälte und Rechtsanwälte
Wir sind auf die ganzheitliche Beratung mittelständischer Unternehmer und Unternehmen spezialisiert.
Urteile
Aktuelles
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Immobilienrecht: Muss seit dem 01.01.2024 eine GbR als Grundstückseigentümerin bei einer Eigentumsänderung auch dann zunächst im Gesellschaftsregister eingetragen werden, wenn die Gesellschaft im Zuge der Übertragung erlischt?
OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2024, Az. 20 W 23/24 Das Praxisproblem Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG), hat… -
Gesellschaftsrecht: Kann mit einem GmbH-Geschäftsführer vereinbart werden, dass eine Karenzentschädigung bei einem Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot rückwirkend entfällt?
BGH, Urteil vom 23.04.2024, Az. II ZR 99/22 Das Praxisproblem Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind in Dienstverträgen… -
GmbH-Recht: Ist ein Gesellschafterbeschluss, der gegen eine in der Satzung festgelegte Kompetenzverteilung verstößt nichtig oder (lediglich) anfechtbar?
BGH, Urteil vom 16.07.2024, Az. II ZR 71/23 Das Praxisproblem Wie kann in einer Unternehmensgruppe…
Rechtliche Hinweise
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Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.
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Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten, soweit sie nicht bereits einmal als Beteiligte vor dem Notar aufgetreten sind, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwa durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunde) vorzulegen.
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Erforderliche Erbscheine sind ausschließlich in Ausfertigung einzureichen.
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Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (GNotKG). Bei späterer Beurkundung vor dem Notar werden die Entwurfsgebühren mit den Beurkundungsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Notarfachangestellten unter: Tel.: 0231-9095-0 oder per E-Mail: notare@puplick-partner.de
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Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, den Sie bitte auch mit den weiteren Beteiligten abstimmen wollen, nehmen Sie bitte unter 0231/9095-0 oder notare@puplick-partner.de Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie ausführliche Informationen:
DATENSCHUTZHINWEISE FÜR MANDANTEN | DATENSCHUTZ IN NOTARIELLEN ANGELEGENHEITEN