Ihre Kanzlei Dr. Puplick&Partner mbB Rechtsanwälte und Notare

Unsere Kanzlei ist seit 1991 für Sie da und wurde durch Herrn Dr. Alexander Puplick gegründet.

Mit unserem Team von sechs Berufsträger und qualifizierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten leisten wir für Sie juristische Dienstleistungen mit einem hohen Qualitätsanspruch.

Wir verstehen uns als Kanzlei für den Mittelstand. Wir beraten zahlreiche mittelständische Unternehmen und deren Inhaber und Familien, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Führungskräfte und leitende Angestellte im In- und Ausland in allen relevanten Rechtsgebieten.

In unserer Kanzlei finden Sie immer einen kompetenten und persönlichen Ansprechpartner, der sich voll und ganz Ihrem Anliegen widmet. Komplexe juristische Probleme lösen wir in Projektteams.

Mit unserer hochqualifizierten Dienstleistung und unserer langjährigen Erfahrung arbeiten wir ganzheitlich und helfen Ihnen, kaufmännisch und unternehmerisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen, damit Sie Ihre Ziele verwirklichen können.

Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rechtsgebiete

Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen fundierte Unterstützung auf diversen Rechtsgebieten.

Wir bilden ein motiviertes Team, dass anspruchsvolle Mandanten bei der Lösung aktueller Rechtsfragen und der Gestaltung und Umsetzung wirtschaftsrechtlicher Projekte erfolgreich unterstützt. Wir analysieren mit Ihnen als Unternehmen die Grundlagen und legen Ihnen Lösungsmöglichkeiten vor. Methodische und systematische Arbeit in Verbindung mit individueller Fortbildung unter gleichzeitiger Nutzung moderner Datenbanken sichern den hohen Standard unserer juristischen Arbeit.
Diese Grundlagen in Verbindung mit unserer langjährigen erfahrenen und beratenden Tätigkeit auf unseren Kompetenzfeldern des Wirtschafts-, Immobilien- und Arbeitsrechts sichern den Erfolg für Ihr Unternehmen.

Notare, Fachanwälte und Rechtsanwälte

Wir sind auf die ganzheitliche Beratung mittelständischer Unternehmer und Unternehmen spezialisiert.

Urteile

Rechtliche Hinweise

  • Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.​

  • Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten, soweit sie nicht bereits einmal als Beteiligte vor dem Notar aufgetreten sind, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwa durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunde) vorzulegen.​

  • Erforderliche Erbscheine sind ausschließlich in Ausfertigung einzureichen.​

  • Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (GNotKG). Bei späterer Beurkundung vor dem Notar werden die Entwurfsgebühren mit den Beurkundungsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.​

  • Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, den Sie bitte auch mit den weiteren Beteiligten abstimmen wollen, nehmen Sie bitte unter 0231/9095-0 oder notare@puplick-partner.de Kontakt mit uns auf.

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen:

DATENSCHUTZHINWEISE FÜR MANDANTEN | DATENSCHUTZ IN NOTARIELLEN ANGELEGENHEITEN

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